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Geldauflagen zugunsten justiznaher Vereine

14. Jun. 2017

Das Justizministerium erinnert die Gerichte und Staatsanwaltschaften an Notwendigkeit der Zuweisung von Geldauflagen an die Vereine der justiznahen Bewährungs- und Straffälligenhilfe. 
Für ihre Aufgabenerfüllung zugunsten der Resozialisierung seien diese auf diese Mittel angewiesen. Eine Zuweisung von Geldauflagen sei im Interesse der baden-württembergischen Strafjustiz.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.