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Nachsorgeprojekt Chance

Vorbereitung der Entlassung und Betreuung in Freiheit.

Das „Nachsorgeprojekt Chance“ leistet eine besonders intensive Betreuung im Übergang vom Vollzug in die Freiheit. Ziel dabei ist es, durch eine Stabilisierung der Lebensumstände die Resozialisierungschancen zu verbessern und damit erneute Straftaten zu vermeiden. Damit sie nicht in ein „Entlassungsloch“ fallen, erhalten Strafentlassene, die nicht durch die Bewährungshilfe betreut werden, einen haupt- oder ehrenamtlichen Betreuer des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg.


Konzept:

Das Nachsorgeprojekt Chance besteht seit 2005 und kann in Baden-Württemberg flächendeckend in Anspruch genommen werden. Projektträger ist das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR. Die Finanzierung wird durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sichergestellt.

Ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter der Vereine nehmen als persönliche Begleiter bereits im Strafvollzug Kontakt zum Gefangenen auf. Sie begleiten und helfen bei den Entlassungsvorbereitungen und u.a. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Sie kommen aus der Nähe des Wohnorts des Entlassenen und sind dort sein erster Ansprechpartner. Sie leisten Krisenintervention und vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen (Sucht, Schuldenregulierung u.a.), Therapeuten oder Trainingskurse weiter. Die Integration des Straffälligen ins Gemeinwesen und die Anbindung ans örtliche Hilfesystem dient der Resozialisierung.

Die Teilnehmer erhalten lebenspraktische Hilfen in den zentralen Lebens- und Problembereichen Arbeit, Wohnung, Ämter, Geld/Schulden, Gesundheit/Sucht, Gestaltung sozialer Beziehungen und der Freizeit.

Wichtig für die wirkungsvolle Betreuung ist, dass diese rechtzeitig vor der Entlassung einsetzt. Durch die Zusammenarbeit in Haft kann bereits eine tragfähige Beziehung zwischen Klient und Betreuer entstehen, die auch nach der Entlassung anhält.

Wer kann Hilfen in Anspruch nehmen:

  • Strafentlassene mit Endstrafe
  • vorzeitig Entlassene ohne Bewährungshelfer
  • Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen
  • Personen, die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden

Wann:

  • Vorbereitung, ca. drei Monate vor der Entlassung
  • Betreuung, ca. drei bis sechs Monate nach der Entlassung
  • Ausnahme: Für Personen, die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden. Die Betreuung beginnt in der Regel nicht in Haft sondern erst nach Haftentlassung.

Wie:

  • Wer am freiwilligen und kostenlosen Nachsorgeprojekt Chance teilnehmen möchte, wendet Sie sich an den Sozialdienst oder an den Koordinator des Nachsorgeprojekts in der Justizvollzugsanstalt.
  • Diese vermitteln den Fallmanager, der in der JVA die Entlassung bespricht.
  • Auch in Freiheit bleibt er der persönliche Berater.
  • Personen die sich bereits in Freiheit befinden, können sich direkt an die Ansprechpartner im Nachsorgeprojekt Chance wenden.

Ziel dieses Projekts:

  • Durch eine besonders intensive Begleitung und Betreuung im Übergang vom Vollzug in die Freiheit bestehen gute Chancen, im Alltag wieder Fuß zu fassen.

Finanziert durch das