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Neues flächendeckendes Angebot der „Schuldnerberatung im Vollzug“

01. Jan. 2018
Im Jahr 2017 konnte das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR die Hilfen für zu entlassende Straftäter beim Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit weiter ausbauen. So konnte zusätzlich zu den etablierten Angeboten aus Arbeit, Wohnen und Grundsicherung für Baden-Württemberg eine „Schuldnerberatung in Haft“ neu etabliert werden.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe hat mit Experten der Praxis im vergangenen Jahr ein Qualitätskonzept zur konformen und standardisierten Projektumsetzung entwickelt. Darüber hinaus wurden Mitarbeiter/innen in einer 10 tägigen Schulung qualifiziert, um zukünftig die Schuldnerberatung in Haft flächendeckend gewährleisten zu können. Mit dem Sozialdienst aus den Justizvollzugsanstalten und den kommunalen Schuldnerberatungsstellen sowie der Bewährungshilfe wurden darüber hinaus die notwendigen Schnittstellen definiert. Durch die Einführung einer einheitlichen Software, die auch in den kommunalen Schuldnerberatungsstellen zum Einsatz kommt, können die im Projekt erhobenen Daten von den beteiligten Stellen stets weiterbearbeitet werden. Im Ergebnis ist somit bei Bedarf eine nahtlose Weiterbetreuung am späteren Wohnort der Haftentlassenen möglich.

Nach der Etablierungsphase kann das Projekt im Jahr 2018 das Angebot der „Schuldnerberatung im Vollzug“ flächendeckend umsetzen. Die ersten Erfahrung zeigen, dass der Hilfebedarf hierfür groß ist.

Das Projekt in ersten Zahlen

Zum 31.12.2017 wurden 174 Betreuungsfälle registriert (hiervon 16 Frauen). Allein im Januar kamen weitere 40 Fälle hinzu. 23 Betreuungen wurden bisher schon vollständig abgeschlossen. Hierbei wurden 276 Gläubiger mit einer Schuldenhöhe von 1,3 Mill. Euro erfasst. Im Jahr 2018 kann das Projekt Schuldnerberatung in Haft an allen Justizvollzugsanstalten angeboten werden. Das Netzwerk Straffälligenhilfe geht demzufolge nochmals von einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen aus.



 
Mit der Einführung der Schuldnerberatung in Haft wurde ein weiterer Resozialisierungsbaustein ergänzt. So können jetzt flächendeckend alle Hilfebereiche angeboten werden, die von den Vertragspartnern der „Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg“ als zielführend für eine erfolgreiche Resozialisierung erachtet wurden.

Bericht: Julia Herrmann