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Bürgerschaftliches Engagement




 
Die Wurzeln des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. liegen im Ehrenamt. Bereits der 1830 gegründete Vorgängerverband setzte sich aus ehrenamtlich Engagierten aus Gesellschaft und Justiz zusammen. Auch die Hilfen für Straffällige wurden durch Ehrenamtliche geleistet. Trotz Professionalisierung der Sozialarbeit ist Bürgerschaftliches Engagement heute mehr denn je gefragt. Gesucht sind „Kümmerer“ mit grundlegenden bürgerliegen Kompetenzen wie
  • Interesse am Mitmenschen
  • Interesse an öffentlichen Angelegenheiten
  • Bereitschaft, sich einzumischen
 
Eine Mitwirkung ist in verschiedenen Einsatzfeldern möglich:
 
Mitgliedschaft in den Vereinen
 
Ehren­amtliche unterschiedlichen Berufs, Alters und Kompetenz werden eingeladen, sich in unseren Vereinen für Resozialisierung und Opferschutz einzusetzen. Durch einfache Mitgliedschaft in den justiznahen Vereinen unterstreichen Sie dieses wichtige Anliegen.
 
Mitarbeit in den Vorständen
 
Die Vereinsarbeit ist auf breite Unterstützung in Gesellschaft und Justiz angewiesen. Der langjährige Vorsitzende des Vorgängerverbands, Generalbundesanwalt Kurt Rebmann prägte dazu den Spruch: „Wer richtet, muss auch wieder aufrichten!“ Die Vorstandschaft setzt sich mehrheitlich aus Mitarbeitenden der Richter- und Staatsanwaltschaft, der Sozialarbeit der Justiz und anderen Beschäftigten in der Rechtspflege zusammen. Diese Basis soll durch weitere gesellschaftliche Gruppen ergänzt werden.
 
Ehrenamtliche im Strafvollzug
 
Der Strafvollzug ist in besonderem Maße auf die Mitwirkung von Ehrenamtlichen angewiesen. Ehrenamtliche bringen Zeit und zusätzliche Kompetenzen ein, die Professionelle nur begrenzt zur Verfügung stellen können. Ein Beispiel dafür sind Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund. Sie verstehen Gefangene aus demselben Kulturkreis besser, helfen Sprachbarrieren abzubauen und sind Vorbild für eine gelungene Integration. So können Ehrenamtliche ihre speziellen Kenntnisse einbringen, die das Repertoire der Profis ergänzen. Für die Betroffenen hat diese Hilfe von Mensch zu Mensch einen hohen Stellenwert.
 
Was ist zu tun?
  • Kontaktaufnahme zu einem Gefangenen, Betreuung und Begleitung durch persönliche Gespräche und Briefkontakt oder
  • Gruppenangebote (Freizeitgruppen, Gesprächskreise) in den Vollzugsanstalten
 
Freie Träger haben sich zu einem „Fortbildungsverbund Straffälligenhilfe“ zusammengeschlossen, um die Begleitung und Fortbildung Ehrenamtlicher im Justizvollzug zu verbessern. Die Geschäftsführung dieses Fortbildungsverbunds hat der Verband BSW übernommen. Jährlich wird für Interessenten ein zentraler Einführungskurs „Warum will ich in den Knast?“ angeboten.
Weitere aktuelle Informationen und Fortbildungsangebote finden Sie jeweils auf den Internetseiten des Fortbildungsverbunds Straffälligenhilfe http://www.ehrenamt-jva.de/
 
Ehrenamtliche in der ambulanten Straffälligenhilfe
 
Resozialisierung kann nicht allein die Aufgabe professioneller Fachkräfte sein. Der Einsatz Ehrenamtlicher dient der Ergänzung professioneller Sozialarbeit.
 
Was ist zu tun?
Denkbar ist ein Einsatz in allen Tätigkeitsfeldern des Vereins – je nach Interesse der Ehrenamtlichen und dem Bedarf der Einrichtung z.B.
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Einsatzstellensuche für gemeinnützige Arbeit
  • Mitwirkung bei der Schuldenregulierung
  • Sponsorensuche
  • Nachsorgeprojekt - Gesprächspartner für Alltagsfragen.
 
Ehrenamtliche
  • hören zu
  • vermitteln Selbstwert
  • helfen den Tagesablauf zu strukturieren
  • sprechen Probleme an und motivieren zur Veränderung
  • unterstützen bei Behördengängen
  • helfen nach der Haftentlassung wieder Fuß zu fassen und soziale Kontakte aufzubauen z.B. Freizeit, Sportverein, Freundeskreis
  • helfen familiäre Beziehungen aufzubauen bzw. zu stabilisieren
 
Werden auch Sie Teil dieses Ehrenamts