clicker

 

Sie sind hier

Verbandschronik

 
Von der bürgerlichen und sittlichen Besserung zur Resozialisierung
1830 wurde der Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene in Württemberg gegründet. Seither helfen die justiznahen württembergischen Vereine Strafentlassenen bei der Wiedereingliederung ins bürgerliche Leben.
Vereinszweck war 1830: "Beförderung der bürgerlichen und sittlichen Besserung entlassener Strafgefangener". Damals hieß es: Schwerpunkt der Arbeit ist die Fürsorge für Verbrecher durch Unterstützung der Entlassenen mit Geld oder Kleidungsstücken, Arbeitsvermittlung (…) und seelsorgerliche Betreuung“. Heute sagen wir dazu Resozialisierung.


 
1931 wurde der Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene in Württemberg mit dem Namen »Verein für Strafentlassenenfürsorge und Gerichtshilfe« als eine Abteilung mit besonderer Geschäfts-, Kassen- und Rechnungsführung der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg angegliedert. Durch diese Satzungsänderung sollte ein leistungsfähiger Träger für ein damals vorgesehenes Ubergangsheim für entlassene Strafgefangene und zugleich ein Gegengewicht gegen die drohende Verstaatlichung der Strafentlassenenfürsorge geschaffen werden. Die »Bezirksvereine für Strafentlassenenfürsorge« blieben wie zuvor dem Verein angeschlossen.
 
Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltungsmassnahmen wurde 1937 der Verein in »Württ. Straffälligenbetreuung und Ermittlungshilfe e.V.« umbenannt und in die NSV eingegliedert. Der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart wurde zum Vorstand bestellt. Die »Kreisvereine für Straffälligenbetreuung« wurden 1938 nach den Amtsgerichtsbezirken abgegrenzt, die, Betreuung jugendlicher Strafentlassener auf die NSV-Jugendhilfe übertragen, andererseits aber - zunächst nur für Stuttgart - die Gefangenenfürsorge vom Verein neu übernommen.
 
Ein gemeinsamer Neubeginn war nach dem Krieg zunächst nicht möglich. Die Vereine  mussten sich  zunächst an den französischen und amerikanischen Besatzungszonengrenzen orientieren.
 
1948 entstand in der französischen Besatzungszone der Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene in Südwürttemberg-Hohenzollern. Er existiert in Südwürttemberg mit seinen Bezirksvertretungen auch heute noch als einer von zweiundzwanzig Mitgliedsvereinen des  heutigen Dachverbands.
 
1951 wurde in der amerikanischen Besatzungszone in Nordwürttemberg der „Verein zur Fürsorge für Strafentlassene“ gegründet als Rechtsnachfolger des 1830 gegründeten Vereins.
 
1960 schlossen sich alle Vereine der Straffälligenhilfe in Württemberg zum Landesverband Straffälligenhilfe in Württemberg e.V. zusammen.
 
1957 wurde der "Verband der Bewährungshilfevereine im OLG-Bezirk Stuttgart e.V." gegründet, Anlass für die Verbandsgründung war die Einführung des Rechtsinstituts der „Strafaussetzung zur Bewährung“ im Jahr 1953 und die darauf zurückgehenden ersten örtlichen Vereinsgründungen. Nach der Satzung war Aufgabe des Verbandes die Förderung der Bewährungshilfe im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, die Unterstützung, Beratung und Entlastung der örtlichen Vereine, sowie die Übernahme überregionaler Aufgaben, insbesondere u.a. durch Errichtung, Erwerb und Unterhaltung von Heimen im Rahmen der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende.


 
Haus im Donautal in Ulm
 
1960 wurde das Wohnheim für Jugendliche und Heranwachsende in Ulm eröffnet. Das Heim wurde Hauptaufgabe und Mittelpunkt der Verbandsarbeit. Nachdem die Bewohnerzahl stark rückläufig war, wurde im Jahr 1996 die Einrichtung geschlossen. Die konzeptionelle Neuausrichtung und Nutzung z.B. für einen „Jugendvollzug in freien Formen“ scheiterte an der Finanzierung. Schließlich wurde das komplette Anwesen im Jahr 2000 veräußert.
 
Aus dieser Entwicklungsgeschichte heraus bestanden im württembergischen Landesteil auf lokaler Ebene parallel nebeneinander Bewährungs- und Straffälligenhilfevereine, die sich vom Satzungszweck her kaum unterschieden.
 
1970 schlossen sich der württembergische und der badische Landesverband, sowie der Verband der Bewährungshilfevereine im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart zur „Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der sozialen Strafrechtspflege in Baden-Württemberg“ zusammen.
 
2003 fusionierten die beiden württembergischen Dachverbände zum "Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V."
 
Die konstituierende Sitzung des neuen Verbandes mit insgesamt 19 Mitgliedsvereinen und ca. 100 hauptamtlichen und zahlreichen ehrenamtlichen Kräften fand am 19.3.2003 in Stuttgart statt. Im achtköpfigen Vorstand waren Angehörige der Justiz, des Justizvollzugs, der sozialen Dienste und der Wohlfahrtsverbände vertreten.
2004 wurde gemeinsam mit dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, KdöR die gemeinnützige GmbH "Sozialdienst für die Justiz in Baden-Württemberg" gegründet, um sich in einer geeigneten Organisationsform um die "privatisierte" Bewährungs- und Gerichtshilfe bewerben zu können. Allerdings ohne Erfolg.
2005 schlossen sich der Badische Landesverband für soziale Rechtspflege KdöR, der Paritätische, LV Baden-Württemberg und der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. zum  landesweiten "Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR" zusammen. Dieser Verbund zeichnet verantwortlich für Konzeption und Umsetzung  landesweiter Projekte wie z.B. „Schwitzen statt Sitzen“. Lobbyarbeit, Konzeptentwicklung, Finanzplanung, Qualitätssicherung u.a.m. werden gemeinsam angegangen.  Die Koordination erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, die mit jeweils einem Vertreter dieser drei Verbände besetzt ist.  Gesellschafter sind die Vorsitzenden der drei Dachverbände.
Vorsitzende (soweit bekannt):
Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene in Württemberg
Im ersten Jahrhundert seiner Geschichte standen an der Spitze (in Personalunion mit der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg) Präsident von Georgii, Geheimer Rat Freiherr von Kerner, Hof- und Justizrat von Gerber, Vizedirektor von Schedler, Staatsrat a. D. Dr. von Duvernoy, Konsistorialdirektor von Schickhardt, Präsident von Landerer, Präsident von Weiser und Präsident von Nestle. Von 1887 bis 1919 hatte der 1. Berichterstatter der Zentralleitung, Regierungsdirektor von Falch den Vorsitz inne

Verein zur Fürsorge für Strafentlassene
1951 Regierungsdirektor a.D. Karl Mailänder

Verband der Bewährungshilfevereine im OLG-Bezirk Stuttgart
1957 - 1993 Landgerichtspräsidenten Kleinmann, Dr. Frey, Geiss,
1993 – 2003 Leitender Oberstaatsanwalt Konrad Menz

Landesverband Straffälligenhilfe Württemberg
1960      Landgerichtspräsident Dr. Wingler, Heilbronn, 
1973 – 1997 Generalbundesanwalt Prof. Dr. Kurt Rebmann
1997 – 2003 Generalstaatsanwalt  Dieter Jung

Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg
2003 – 2014 Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger
Seit 2014 Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen