23
Sep 2024
Seehaus e.V. lädt ein: Das Symposium Gerechtigkeit und Wiedergutmachung – Neue Impulse für Opferhilfe und Strafrecht der Zukunft am 23.-24. September 2024 im Skyloop Center am Flughafen Stuttgart wird 250 Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis zusammenbringen, um sieben Forderungen zu diskutieren, die der Herausgeberkreis der Edition erarbeitet hat:
1. Strafrecht und Strafverfahren müssen die Opfer mit ihren Perspektiven und Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen und Täter dabei fördern, Verantwortung zu übernehmen.
2. Opferschutz und Opferhilfe sind Menschenrechte. Die Richtlinie 2021/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist konsequent umzusetzen.
3. Restorative Justice Angebote müssen für alle Opfer und Täter in jedem Verfahrens- und Vollstreckungsstadium angeboten und ermöglicht werden.
4. Faire, sichere und zügige Verfahren unter Beachtung der Bedürfnisse der Opfer und der Schutzrechte aller Beteiligten sind zu gewährleisten. Dabei sollen Restorative Justice Angebote Vorrang haben.
5. Der Vollzug von Haft darf nur als ultima ratio angewendet werden. Alternativen zur Haft müssen weiter ausgebaut werden.
6. Sollte Haft zum Schutz der Bevölkerung oder wegen der Schwere der Schuld notwendig sein, ist der Strafvollzug so auszurichten, dass die Vollzugsziele, insbesondere die Resozialisierung, möglichst gut zu erreichen sind.
7. Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung müssen schon bei der Inhaftierung beginnen und auch weit über den Tag der Haftentlassung hinausgehen.
Das Seehaus hat eine hochkarätige Beteiligung von Fachleuten aus Justizpraxis, Wissenschaft und Rechtspolitik gewinnen dürfen, unter anderem
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Stuttgart
Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Berlin
Mathias Weilandt, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Dresden
Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, aus unserem Herausgeberkreis
Prof. Dr. Elisa Hoven, Juristenfakultät der Universität Leipzig
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
und aus dem Beirat neben vielen anderen Mitwirkenden
Dr. Dr. hc Michael Kilchling, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg
Mehr als 20 Kooperationspartner werden in spannenden Diskussionen die Thesen auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit und praktische Umsetzbarkeit hin untersuchen, dabei das Fachpublikum einbeziehen und einen Forderungskatalog erarbeiten, der im Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 rechtspolitische Auswirkungen haben könnte.
Wenn Sie fachliches Interesse an dieser außergewöhnlichen Veranstaltung haben, finden Sie alle Anmeldemöglichkeiten, befristete Preisnachlässe und Hotelkontingente unter
www.seehaus-ev.de/sh/symposium-gerechtigkeit-und-wiedergutmachung
Fotohinweis:
Quelle: Seehaus e.V.
1. Strafrecht und Strafverfahren müssen die Opfer mit ihren Perspektiven und Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen und Täter dabei fördern, Verantwortung zu übernehmen.
2. Opferschutz und Opferhilfe sind Menschenrechte. Die Richtlinie 2021/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist konsequent umzusetzen.
3. Restorative Justice Angebote müssen für alle Opfer und Täter in jedem Verfahrens- und Vollstreckungsstadium angeboten und ermöglicht werden.
4. Faire, sichere und zügige Verfahren unter Beachtung der Bedürfnisse der Opfer und der Schutzrechte aller Beteiligten sind zu gewährleisten. Dabei sollen Restorative Justice Angebote Vorrang haben.
5. Der Vollzug von Haft darf nur als ultima ratio angewendet werden. Alternativen zur Haft müssen weiter ausgebaut werden.
6. Sollte Haft zum Schutz der Bevölkerung oder wegen der Schwere der Schuld notwendig sein, ist der Strafvollzug so auszurichten, dass die Vollzugsziele, insbesondere die Resozialisierung, möglichst gut zu erreichen sind.
7. Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung müssen schon bei der Inhaftierung beginnen und auch weit über den Tag der Haftentlassung hinausgehen.
Das Seehaus hat eine hochkarätige Beteiligung von Fachleuten aus Justizpraxis, Wissenschaft und Rechtspolitik gewinnen dürfen, unter anderem
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Stuttgart
Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Berlin
Mathias Weilandt, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Dresden
Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, aus unserem Herausgeberkreis
Prof. Dr. Elisa Hoven, Juristenfakultät der Universität Leipzig
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
und aus dem Beirat neben vielen anderen Mitwirkenden
Dr. Dr. hc Michael Kilchling, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg
Mehr als 20 Kooperationspartner werden in spannenden Diskussionen die Thesen auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit und praktische Umsetzbarkeit hin untersuchen, dabei das Fachpublikum einbeziehen und einen Forderungskatalog erarbeiten, der im Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 rechtspolitische Auswirkungen haben könnte.
Wenn Sie fachliches Interesse an dieser außergewöhnlichen Veranstaltung haben, finden Sie alle Anmeldemöglichkeiten, befristete Preisnachlässe und Hotelkontingente unter
www.seehaus-ev.de/sh/symposium-gerechtigkeit-und-wiedergutmachung
Fotohinweis:
Quelle: Seehaus e.V.