14. Jun. 2017
Das Justizministerium erinnert die Gerichte und Staatsanwaltschaften an Notwendigkeit der Zuweisung von Geldauflagen an die Vereine der justiznahen Bewährungs- und Straffälligenhilfe.
Für ihre Aufgabenerfüllung zugunsten der Resozialisierung seien diese auf diese Mittel angewiesen. Eine Zuweisung von Geldauflagen sei im Interesse der baden-württembergischen Strafjustiz.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang.