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Gemeinnützige Arbeit im Steuerstrafverfahren

01. Mär. 2022
In Baden-Württemberg ist seit dem 01.03.2022 nun auch im Steuerstrafverfahren eine Verfahrenseinstellung durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit möglich.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg sieht der Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg mit der Zuversicht entgegen, dass die im Programm „Schwitzen statt Sitzen“ erprobten und bewährten Strukturen auch in diesem Kontext zu guten Ergebnissen für alle Beteiligten führen werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/einstellung-von-steuerstrafverfahren-jetzt-auch-durch-gemeinnuetzige-arbeit/