clicker

 

Sie sind hier

Medieninformation - Auswahl eines landesweiten Maskottchens für den familienfreundlichen Justizvollzug in Baden-Württemberg

07. Nov. 2024
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg freut sich, die Auswahl eines neuen landesweiten Maskottchens für den familienfreundlichen Justizvollzug bekanntzugeben. Das Maskottchen, ein Erdmännchen, wurde im Rahmen eines landesweiten Malwettbewerbs unter den Gefangenen ausgewählt und soll in den Justizvollzugsanstalten des Landes eingesetzt werden, um auf die familienfreundlichen Angebote hinzuweisen und diese zu fördern.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erklärt:
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass auch im Justizvollzug die Bedürfnisse von Familien und insbesondere der Kinder von Inhaftierten Beachtung finden. Die Besuche von Kindern in den Justizvollzugsanstalten sind auch mit Unsicherheiten verbunden. Mit unserem neuen Maskottchen, das im Rahmen eines Wettbewerbs unter den Gefangenen entworfen und von einer Projektgruppe ausgewählt wurde, möchten wir einen Beitrag dazu leisten, diesen Kindern die Besuche zu erleichtern und eine angenehmere, kindgerechte Atmosphäre zu schaffen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir den Blick auch auf die Familien und Kinder richten, die im Alltag besondere Herausforderungen zu bewältigen haben. Ich bin beeindruckt von dem Engagement der Gefangenen und freue mich, dass dieses Maskottchen nun landesweit in den Justizvollzugsanstalten eingesetzt wird, um den Kontakt zwischen Eltern und ihren Kindern zu erleichtern und die Resozialisierung zu unterstützen.“
 
Das Siegerbild des Wettbewerbs stellt ein Erdmännchen dar, das in Zukunft in ähnlicher Form als Symbol für die kinderfreundliche Gestaltung des Besuchsumfelds in den Justizvollzugsanstalten dienen wird. Eine Projektgruppe wählte es aus mehreren eingereichten Beiträgen aus. Das Erdmännchen steht für die positive Atmosphäre, die den Kindern von Inhaftierten während ihrer Besuche vermittelt werden soll.
 
Ziele des Maskottchens:
  • Erleichterung des Besuchsprozesses für Kinder von Inhaftierten durch kindgerechte Gestaltung der Besuchsräume und Hinweise auf familienfreundliche Angebote.
  • Verwendung des Maskottchens auf Informationsflyern, der Homepage der Justizvollzugsanstalten sowie in den Besuchsräumen, wie etwa als Wandtattoo, als Wegweiser zum Kinderbesuchsraum oder als Kuscheltier.
  • Schaffung eines Wiedererkennungssymbols, das den Kindern hilft, die oft stressbelasteten Momente eines Gefängnisbesuchs besser zu verarbeiten.

Projekt „Familienfreundliche Vollzugsgestaltung“

Das Projekt „Familienfreundliche Vollzugsgestaltung“ soll dazu beitragen, den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern zu erleichtern und dabei eine kindgerechte Umgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Familien gerecht wird. Das Maskottchen spielt hierbei eine zentrale Rolle als Zeichen der Fürsorge und des Verständnisses für die Herausforderungen, die Familien mit inhaftierten Mitgliedern erleben. Neben einer kindgerechten Gestaltung von speziellen Besuchsräumen in den Vollzugsanstalten organisieren die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, welche die Funktion der Kinder- und Familienzuständigen innehaben, auch Behandlungs- und Besuchsangebote für inhaftierte Eltern. Sie tragen dadurch dazu bei, Inhaftierte in ihrer Elternrolle zu stärken und dieser auch während der Haft nachkommen zu können sowie nach der Haftentlassung eine gelingende Eltern-Kind-Beziehung leben zu können. Des Weiteren fungieren die Kinder- und Familienzuständigen innerhalb der Vollzugsanstalten als Ansprechpartner und Multiplikatoren für dieses Thema.
Zu Beginn des Jahres 2025 sollen erste Abbildungen des Maskottchens auf Infoflyern und als Wandtattoos in den Justizvollzugsanstalten zu sehen sein. Auch die Herstellung von Kuscheltieren in Form des Erdmännchens ist in Planung, um den kleinen Besuchern Trost zu spenden.