20. Jul. 2023
Modellprojekt zur Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen startet – Finanzierung durch die Baden-Württemberg Stiftung
Die Anzahl psychisch auffälliger Gefangener im Justizvollzug nimmt stetig zu. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Wiedereingliederung psychisch auffälliger Gefangener sowie deren Unterstützung nach Haftentlassung. Heute wurde im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Startschuss für das Projekt gegeben.
Heute ist in Baden-Württemberg das Modellprojekt zur Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen gestartet. Es richtet sich an weibliche und männliche Gefangene, die in Haft ein psychisch sehr auffälliges Verhalten zeigen. Im Übergang in die Freiheit werden sie von Mitarbeitenden des Projektes in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten begleitet. Dabei wird versucht, die Entlasssituation so zu gestalten, dass sie den spezifischen Bedürfnissen, die die Betroffenen aufgrund ihrer psychischen Auffälligkeit bzw. Störung oder Erkrankung aufweisen, gerecht wird.
Für diesen Personenkreis ist eine rechtzeitig einsetzende Entlassungsvorbereitung wichtig. Hierfür ist insbesondere ein umfangreiches Fachwissen vonnöten. Das Modellprojekt soll hier ansetzen. Spezialisierte Koordinierungsstellen an den Standorten Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Pforzheim und Bruchsal sollen das Übergangsmanagement von psychisch auffälligen Gefangenen übernehmen, die in den Justizvollzugsanstalten Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Heimsheim und Bruchsal inhaftiert sind, und die Strafentlassenen bei der Nachsorge weiter betreuen.
Projektträger ist der Verein Projekt Chance e. V. Dessen Arbeit ist darauf ausgerichtet, Straffälligen Unterstützung bei der Eingliederung in ein Leben ohne Straftaten zu geben. Der Vorsitzende des Vereins, Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister a. D., sagt: „Der Verein hat sich mit seinen bisherigen Projekten sehr erfolgreich um ältere Gefangene, junge und erwachsene Gefangene sowie deren Familien gekümmert. Nun wenden wir uns einer weiteren Gruppe von Gefangenen zu, deren psychische Auffälligkeit häufig straftatrelevant war und ist, mit dem Ziel, sie bereits im Strafvollzug im Übergang von der Haft in die Freiheit zu unterstützen und sie in geeignete Behandlungs- und Betreuungsangebote zu überführen. Uns war dabei wichtig, auch eine Unterstützung für weibliche Gefangene anbieten zu können.“
Die Baden-Württemberg Stiftung finanziert das Projekt, zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Hierfür hat der Aufsichtsrat 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. „Psychisch auffällige Gefangene sind häufig sozial isoliert, haben vermehrt Probleme, sich im Alltag zurechtzufinden, sind oft auf Medikamente und entsprechende Behandlungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote angewiesen, die sie aber häufig nicht selbstständig erreichen. Mit dem Projekt ‚Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen‘ wollen wir diesen Menschen einen möglichst reibungslosen Übergang aus der Haft in ein geordnetes Leben in Freiheit ermöglichen“, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung.
Die konkrete Umsetzung des Projekts liegt in den Händen des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsverbände des Netzwerks, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie pädagogische Kräfte betreuen die entsprechenden Gefangenen an den Projektstandorten. Das Netzwerk Straffälligenhilfe hat die genannten vier Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese sollen die Beratung und Betreuung von psychisch auffälligen inhaftierten Menschen in den vorbezeichneten Justizvollzugsanstalten sicherstellen.
Generalstaatsanwalt Peter Häberle vom Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg sagt: „Wir nehmen uns mit dem Modellprojekt einer Gruppe von Gefangenen an, die psychisch hoch auffällig sind und augenscheinlich bisher noch nicht in den geeigneten Hilfe- und Betreuungsangeboten angekommen sind. Das Netzwerk Straffälligenhilfe baut Brücken mittels Beratung, Betreuung und Nachsorge. Das neue Projekt ist ein weiterer Baustein, um denjenigen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können.“
Hintergrundinformationen:
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V., dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege sowie dem Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg. Die angeschlossenen Mitgliedsvereine der Dachverbände sind in der Straffälligenhilfe engagiert. Durch diese ist in Baden-Württemberg die Umsetzung des Modellprojekts an den beteiligten Justizvollzugsanstalten und an den späteren Wohnorten der Betroffenen sichergestellt.
Fotohinweis:
Quelle: Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg
Bildlegende: v.l.n.r. Florian Dirr, Lisa Besteck, Dr. Natalia Sterz, Sebastian Kopp, Prof. Ulrich Goll, Peter Häberle
Kontaktdetails:
Projekt Chance e.V.
c/o Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Friedrichstr. 6, 70174 Stuttgart
E-Mail: info(at)projekt-chance.de
http://www.projekt-chance.de
Für diesen Personenkreis ist eine rechtzeitig einsetzende Entlassungsvorbereitung wichtig. Hierfür ist insbesondere ein umfangreiches Fachwissen vonnöten. Das Modellprojekt soll hier ansetzen. Spezialisierte Koordinierungsstellen an den Standorten Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Pforzheim und Bruchsal sollen das Übergangsmanagement von psychisch auffälligen Gefangenen übernehmen, die in den Justizvollzugsanstalten Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Heimsheim und Bruchsal inhaftiert sind, und die Strafentlassenen bei der Nachsorge weiter betreuen.
Projektträger ist der Verein Projekt Chance e. V. Dessen Arbeit ist darauf ausgerichtet, Straffälligen Unterstützung bei der Eingliederung in ein Leben ohne Straftaten zu geben. Der Vorsitzende des Vereins, Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister a. D., sagt: „Der Verein hat sich mit seinen bisherigen Projekten sehr erfolgreich um ältere Gefangene, junge und erwachsene Gefangene sowie deren Familien gekümmert. Nun wenden wir uns einer weiteren Gruppe von Gefangenen zu, deren psychische Auffälligkeit häufig straftatrelevant war und ist, mit dem Ziel, sie bereits im Strafvollzug im Übergang von der Haft in die Freiheit zu unterstützen und sie in geeignete Behandlungs- und Betreuungsangebote zu überführen. Uns war dabei wichtig, auch eine Unterstützung für weibliche Gefangene anbieten zu können.“
Die Baden-Württemberg Stiftung finanziert das Projekt, zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Hierfür hat der Aufsichtsrat 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. „Psychisch auffällige Gefangene sind häufig sozial isoliert, haben vermehrt Probleme, sich im Alltag zurechtzufinden, sind oft auf Medikamente und entsprechende Behandlungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote angewiesen, die sie aber häufig nicht selbstständig erreichen. Mit dem Projekt ‚Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen‘ wollen wir diesen Menschen einen möglichst reibungslosen Übergang aus der Haft in ein geordnetes Leben in Freiheit ermöglichen“, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung.
Die konkrete Umsetzung des Projekts liegt in den Händen des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsverbände des Netzwerks, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie pädagogische Kräfte betreuen die entsprechenden Gefangenen an den Projektstandorten. Das Netzwerk Straffälligenhilfe hat die genannten vier Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese sollen die Beratung und Betreuung von psychisch auffälligen inhaftierten Menschen in den vorbezeichneten Justizvollzugsanstalten sicherstellen.
Generalstaatsanwalt Peter Häberle vom Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg sagt: „Wir nehmen uns mit dem Modellprojekt einer Gruppe von Gefangenen an, die psychisch hoch auffällig sind und augenscheinlich bisher noch nicht in den geeigneten Hilfe- und Betreuungsangeboten angekommen sind. Das Netzwerk Straffälligenhilfe baut Brücken mittels Beratung, Betreuung und Nachsorge. Das neue Projekt ist ein weiterer Baustein, um denjenigen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können.“
Hintergrundinformationen:
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V., dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege sowie dem Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg. Die angeschlossenen Mitgliedsvereine der Dachverbände sind in der Straffälligenhilfe engagiert. Durch diese ist in Baden-Württemberg die Umsetzung des Modellprojekts an den beteiligten Justizvollzugsanstalten und an den späteren Wohnorten der Betroffenen sichergestellt.
Fotohinweis:
Quelle: Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg
Bildlegende: v.l.n.r. Florian Dirr, Lisa Besteck, Dr. Natalia Sterz, Sebastian Kopp, Prof. Ulrich Goll, Peter Häberle
Kontaktdetails:
Projekt Chance e.V.
c/o Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Friedrichstr. 6, 70174 Stuttgart
E-Mail: info(at)projekt-chance.de
http://www.projekt-chance.de