03. Aug. 2018
Das Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR gibt zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Anpassung des besonderen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Geschäftsbereich des Justizministeriums sowie für die zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden“ eine Stellungnahme ab.
Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen datenschutzrechtliche Fragen im Bereich des Straf- und des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Justizvollzugs und basiert auf dem neuen EU- Datenschutzrecht.
Bericht: Julia Herrmann