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Tätigkeits- und Ergebnisbericht der Arbeitsgemeinschaft „Moderner Strafvollzug“ liegt vor

23. Feb. 2021
Die multi-institutionell und interdisziplinär besetzte Arbeitsgemeinschaft „Moderner Strafvollzug“, der seit der ersten Zusammenkunft im Jahr 2017 auch die Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe angehört, hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Seitens des Netzwerks haben wir uns für eine Fortführung der Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode ausgesprochen.

Im Folgenden finden Sie die Pressemitteilung der beiden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft,
Herrn Jürgen Filius (MdL) und Herrn Arnulf von Eyb (MdL), sowie den Tätigkeits- und Ergebnisbericht als Datei.





PRESSEMITTEILUNG
 
Mittwoch, 24. Februar 2021
 
Arbeitsgemeinschaft „Moderner Strafvollzug“ legt Abschlussbericht vor
Regierungsfraktionen, Ministerien, Vollzug und Organisationen geben Empfehlungen für dauerhaft gelingende Resozialisierung
 
Stuttgart – Die Arbeitskreisvorsitzenden „Recht und Verfassung“ der Landtagsfraktionen Grüne und CDU haben Anfang 2017 eine Expertenkommission zusammengerufen, um der Frage nachzugehen, wie der Strafvollzug der Zukunft in Baden-Württemberg aussehen muss und welche personellen, organisatorischen und strukturellen Weichenstellungen erforderlich sind, um dauerhaft eine gelingende Resozialisierung zu ermöglichen. In ihrer Abschlusssitzung am 22. Februar 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft „Moderner Strafvollzug“ ihren umfangreichen Bericht vorgelegt.
 
53 Personen - Vertreter aus den beiden Landtagsfraktionen, den Ministerien, dem Justizvollzug, aus den im Strafvollzug tätigen Vereinen und Verbänden – beteiligten sich an der nahezu vier Jahre währenden Diskussion.
 
„Der Arbeitsgemeinschaft kam es darauf an, die Belange aller Beteiligten des Justizvollzugs im Blick zu haben“, erklärt der Grüne Arbeitskreis-Vorsitzende Jürgen Filius. „Aus diesem Grund haben wir den Bereich aus zwei Perspektiven betrachtet: aus der Perspektive der Gefangenen und aus der Perspektive der Beschäftigten. Denn damit eine Resozialisierung gelingen kann, müssen wir alle Hand in Hand daran arbeiten.“
 
„Mein Dank“, so der Vorsitzende des CDU-Arbeitskreises Arnulf Freiherr von Eyb „gilt den Expertinnen und Experten für ihre wertvollen Beiträge, dem Ministerium der Justiz und für Europa, dass bereits parallel zur Diskussion ganz viele Anregungen aufgegriffen und umgesetzt hat, und meinem Abgeordnetenkollegen Karl Zimmermann, der sich seit vielen Jahren für ein Wahlrecht zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge für die Beamten im Justizvollzug eingesetzt hat und sich mit dieser nunmehr umgesetzten Forderung bestätigt sehen darf“.
 
Die Arbeitsbilanz, so Arnulf Freiherr von Eyb, könne sich sehen lassen: in dieser Legislaturperiode konnten 373 neue Stellen im Vollzug und 50 zusätzliche Vollzugsanwärterplätze geschaffen werden, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Resozialisierung wurde konzeptionell gestärkt, Tele-Medizin, E-Learning und Skype-Gespräche als moderne Kommunikationsformen wurden in den Vollzug gebracht“. „Ein wichtiger Schwerpunkt ist der Täter-Opfer-Ausgleich“, ergänzt Jürgen Filius. „Wenn Gefangene sich mit der Perspektive des Opfers auseinandersetzen und sich um Wiedergutmachung bemühen, profitieren beide Seiten davon.“
 
Justizminister Guido Wolf betont: „Der Justizvollzug steht vor vielfältigen Herausforderungen, für die wir uns konzeptionell breit und langfristig aufstellen müssen. Ich bin der Arbeitsgemeinschaft für den umfassenden und wegweisenden Abschlussbericht daher sehr dankbar. Viel haben wir in dieser Legislaturperiode bereits erreicht. Dabei ging es mir neben dem wichtigen Bereich der Resozialisierung vor allem um verbesserte Arbeitsbedingungen für die Bediensteten, die Tag für Tag unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten. Egal welche konzeptionellen und strukturellen Weichen wir stellen, am Ende steht und fällt alles mit der Umsetzung und dem Engagement der Bediensteten vor Ort. Es wird daher auch in der nächsten Legislaturperiode eine zentrale Aufgabe sein, hier für Verbesserungen zu sorgen.“
 
Die Ausgestaltung der islamischen Gefangenenseelsorge im Justizvollzug, die Frage der Haftvermeidung bei Bagatelldelikten oder die Unterbringung von suchtkranken Gefangenen in psychiatrischen Krankenhäuser sind hochkomplexe und nicht einfach zu beantwortende Fragen. „Dass wir nicht jede Position auf einen gemeinsamen Nenner bringen konnten“, so die Abgeordneten Filius und von Eyb, „ist Zeichen für die besondere Qualität der geleisteten Arbeit, denn viele Wege führen nach Rom“.
 
„Mit dem erarbeiteten Abschlusspapier sehen wir“, so sind sich die beiden Arbeitskreisvorsitzenden Jürgen Filius und Arnulf Freiherr von Eyb einig, „unsere Arbeit nicht abgeschlossen. Gerade weil sich unsere Gesellschaft ständig wandelt, muss sich auch eine Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in diese Gesellschaft fortwährend fortentwickeln. Wir haben einen Aufschlag gemacht und hoffen, dass dieser aufgenommen wird.“