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Wiedereingliederung von älteren Gefangenen

Hilfe beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung.

Die demografische Entwicklung macht auch vor den Gefängnissen nicht Halt, deshalb sind im Strafvollzug sind immer mehr Menschen inhaftiert, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Seit der Jahrtausendwende hat sich der Anteil der über 60`zig jährigen mehr als verdoppelt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Nach oft jahrelanger Inhaftierung haben ältere Inhaftierte keinerlei soziale Kontakte, um sich in Freiheit zurecht zu finden und haben darüber hinaus einen besonderen Betreuungsbedarf, sind jedoch bspw. in Alten- und Pflegeeinrichtungen oft nur schwer zu vermitteln. Bereits die Feststellung des Pflegegrades in Haft führt häufig zu Zuständigkeitsproblemen, die den Übergang in eine adäquate Hilfeeinrichtung erschweren. Zudem bestehen in der Praxis oft Unsicherheit und Vorbehalte gegenüber dem Personenkreis und dessen Betreuung. Das Projekt zur landesweiten Wiedereingliederung von älteren Gefangenen unterstützt im Rahmen des Übergangsmanagements die organisationsübergreifende soziale Wiedereingliederung von älteren Gefangenen und leistet somit eine besonders intensive Betreuungs- und Nachsorgephase während der Zeit des Übergangs aus dem Vollzug in die Freiheit und darüber hinaus.

Das Konzept beinhaltet zwei wesentliche Bausteine:
 
 
                                                                                                                                                     
1. Koordinierung der Übergangsmanagements

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR hat fünf Koordinierungsstellen eingerichtet (s. Liste der Ansprechpartner), welche sich für unterschiedliche Justizvollzugsanstalten im Land verantwortlich zeichnen. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straffälligenhilfe verfügen über spezielle Kenntnisse in der Alten- und Eingliederungshilfe und betreuen in den Justizvollzugsanstalten Einzelfälle im Übergangsmanagement von Haft in Pflege und Betreuung.
 
Die zentralen Funktionen der Koordinierungsstelle:
  • Fachliche Beratung des Sozialdienstes im Vollzug z.B. über Feststellung der Pflegegrades während Inhaftierung, rechtzeitige, individualisierte Entlassvorbereitung, Abklärung der Kostenübernahme
  • Vernetzung der im Einzelfall notwendigen Kooperationspartner z.B. Leistungsträger, Leistungserbringer etc.
  • Vernetzung der Alten- und Pflegeheime mit der Justiz und den nachsorgenden Stellen
  • Infoveranstaltungen in Pflegeeinrichtungen
 
2. Nachsorge der Haftentlassenen

Die Betreuung der Haftentlassenen am späteren Wohnort erfolgt im Rahmen der Netzwerkstruktur des bereits etablierten Nachsorgeprojektes Chance. Die Mitarbeiter/innen begleiten beispielsweise bereits im Vorfeld einen Besuch in eine Altenhilfeeinrichtung und übernehmen als zentrale Funktion der Nachsorge die anschließende Betreuung der Haftentlassenen in Einrichtungen der Altenhilfe oder anderen bedarfsgerechten Unterbringungsformen, um diese bei auftretenden Problemen zu unterstützen. Angrenzende Aufgaben können darüber hinaus beispielsweise im Rahmen der Geldverwaltung und Schuldenberatung übernommen werden. Durch diese Nachsorge der Haftentlassenen werden Vorbehalte abgebaut und letztlich die Chance einer Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung erhöht. Ebenso können im Rahmen der Nachsorge ambulante Pflegeleistungen koordiniert werden, um ein dauerhaftes Wohnen im Individualwohnraum zu ermöglichen.
 
In die Nachsorge werden auch Ehrenamtliche eingebunden. Diese können über Freizeitangebote und Gesprächsangebote der Isolierungs- und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken. Für die Haftentlassenen können sie eine wichtige Orientierung im Alltag darstellen und konkrete Unterstützungsleistungen z.B. bei der Begleitung zu Arztterminen etc. anbieten.
 
Durch das Projekt gelingt es dem Netzwerk, in Kooperation mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für „Alte Gefangene“ aus den Justizvollzugssozialdiensten, flächendeckend in Baden-Württemberg für ältere Gefangene eine rechtzeitig einsetzende, standardisierte Entlassvorbereitung sicherzustellen.

Projektträger ist das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR.

Die Finanzierung wird durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sichergestellt. 



 
Anhang: