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Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen

Mit dem Pilotprojekt soll die Wiedereingliederung psychisch auffälliger Gefangener in die Gesellschaft verbessert werden.

Das Projekt „Wiedereingliederung von psychisch auffälligen Gefangenen“ (WpaG) startete am 17.05.2023 und ist (vorerst) auf zwei Jahre angelegt.  Mit dem Pilotprojekt soll die Wiedereingliederung psychisch auffälliger Gefangener in die Gesellschaft verbessert werden. Die Anzahl psychisch auffälliger Gefangener im Justizvollzug nimmt stetig zu. Gerade bei dieser Zielgruppe gestaltet sich der Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit besonders schwierig. Das Projekt richtet sich psychisch auffällige Gefangene in den Projekt-Haftanstalten, deren Verhalten sich deutlich von anderen Gefangenen unterscheidet und Zweifel an ihrer/seiner psychischen Gesundheit begründen (eine Diagnose ist keine zwingende Voraussetzung).
 
Für diesen Personenkreis ist eine rechtzeitig einsetzende Entlassungsvorbereitung wichtig. Hierfür ist insbesondere ein spezifisches Fachwissen bei den Mitarbeitenden vonnöten. Die Projektmitarbeitende in den spezialisierte Koordinierungsstellen an den Justizvollzugstandorten Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Heimsheim und Bruchsal bereiten – in enger Abstimmung mit dem Sozialdienst der jeweiligen Strafvollzugsanstalt – die Haftentlassung gemeinsam mit den Gefangenen vor. Nach erfolgter Entlassung aus der Haft kann die Weiterbetreuung  in Form einer Nachsorge am Wohnort weiter erfolgen.






Das Konzept beinhaltet zwei wesentliche Bausteine:


 


1. Koordinierung des Übergangsmanagements

Im Projekt gibt es vier Koordinierungsstellen, welche sich für unterschiedliche Justizvollzugsanstalten im Land verantwortlich zeichnen. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straffälligenhilfe verfügen über spezielle Kenntnisse in der Betreuung von psychisch auffälligen Menschen und betreuen in den Justizvollzugsanstalten Einzelfälle im Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit.
 
Die zentralen Funktionen der Koordinierungsstelle:
  • Fachliche Beratung des Sozialdienstes im Vollzug, rechtzeitige, individualisierte Entlassvorbereitung, Abklärung der Kostenübernahme
  • Vernetzung der im Einzelfall notwendigen Kooperationspartner z.B. Leistungsträger, Leistungserbringer etc.
  • Vernetzung der Sozialpsychiatrischen Einrichtungen und Dienste mit der Justiz und den nachsorgenden Stellen

Nachsorge der Haftentlassenen

Die Betreuung der Haftentlassenen am späteren Wohnort erfolgt im Rahmen der Netzwerkstruktur des bereits etablierten Nachsorgeprojektes Chance. Die Mitarbeiter/innen begleiten beispielsweise bereits im Vorfeld einen Besuch z.B. in eine Wohneinrichtung und übernehmen als zentrale Funktion der Nachsorge die anschließende Betreuung der Haftentlassenen in der entsprechenden Einrichtung oder anderen, bedarfsgerechten Unterbringungsformen, um diese bei auftretenden Problemen zu unterstützen. Angrenzende Aufgaben können darüber hinaus beispielsweise im Rahmen der Geldverwaltung und Schuldenberatung übernommen werden.
 
Finanziert wird das Projekt über die Baden-Württemberg Stiftung.


Projektträger ist der Verein Chance e.V., der das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR und den Mitgliedsorganisationen umsetzt.