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Neuer Betreuungsbaustein im Nachsorgeprojekt Chance

12. Nov. 2018
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg etabliert als erstes Bundesland ein Angebot für Menschen die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden.

Die Inhaftierung hat für die betroffenen Menschen erhebliche Folgen, insbesondere wenn die Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird. Auf Anregung des Vereins Projekt Chance e.V. und des Ministeriums der Justiz und für Europa hat das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR im Nachsorgeprojekt Chance einen eigenen Betreuungsbaustein erarbeitet, um künftig den Personenkreis "Personen, die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden" in das Projekt mit aufzunehmen. Im Nachsorgeprojekt Chance bestehen bereits die notwendigen Strukturen, um den Personenkreis bedarfsgerecht zu betreuen, so Herr Stengel vom Ministerium der Justiz und für Europa  und Geschäftsführer des Trägervereins Projekt Chance e.V.

Bei der 26. Qualitätswerkstatt im Nachsorgeprojekt Chance wurde der neue Betreuungsbaustein vorgestellt und mit zwei Experten diskutiert.


Herr Beck Oberstaatsanwalt von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Herr Beck von der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart referierte über die Entschädigungspraxis in Württemberg. Anhand von praktischen Beispielen ermöglichte Herr Beck den Teilnehmer/innen einen Einblick, mit welchen Folgen die betroffenen Menschen zu kämpfen haben.




Frau Leuschner von der Kriminologischen Zentralstelle e.V.

Frau Leuschner von der Kriminologischen Zentralstelle e.V.  präsentierte den Teilnehmer/innen die Forschungsergebnisse der Studie "Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme".

Die kriminologische Zentralstelle ist die Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder und führt empirische Untersuchungen auch im Bereich der Strafrechtspflege durch.
Die Studie zur Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen wurde in Deutschland von einigen Bundesländern in Auftrag gegeben.

Von 2015 – 2017 wurde mit Hilfe einer umfänglichen Aktenanalyse der einschlägigen Verfahren sowie der gezielten Befragung daran beteiligter Personen (u.a. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, ehemals Inhaftierte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) ein Überblick über die möglichen Beeinträchtigungen der Betroffenen und deren Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen einer staatlichen Unterstützung ermittelt. Es wurde festgestellt, dass die zum Teil langjährig Inhaftierten nach ihrer oft kurzfristigen Entlassung mit ihren Problemen alleingelassen werden und sie sich dadurch überfordert fühlen. Dem soll mit der Aufnahme in die bewährten Strukturen des Nachsorgeprojekts Chance Rechnung getragen werden. Neben den Freisprüchen nach einem Wiederaufnahmeverfahren sollen auch Personen erfasst sein, die nach einem Freispruch aus Untersuchungshaft entlassen werden, da insofern eine vergleichbare Interessenlage besteht.

Die Studienergebnisse können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.krimz.de/forschung/strafverfolgung/rehabilitation/

Frau Leuschner bedankt sich im besonderen Maße, dass das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR die Forschungsergebnisse so zeitnah aufgegriffen und als erstes Bundesland die notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf die Ergebnisse der Forschungsarbeit implementiert hat und so den betroffenen Menschen ein gezieltes Unterstützungsangebot zur Verfügung stellen kann. 
 
Bericht: Julia Herrmann